Nach DIN 14675 können wir von der reinen Planung und Projektierung über die Montage, Inbetriebsetzung und Abnahme bis hin zur Instandhaltung alle Leistungsphasen für Brandmeldeanlagen anbieten.
Ob aufgeschaltet auf die Integrierte Leitstelle der örtliche Branddirektion oder eine rein private Brandmeldeanlage, um im Brandfall die Feuerwehr und Einsatzkräfte rechtzeitig zu alarmieren, gewährleiten wir durch Einhaltung der DIN VDE 0833, den besten Schutz für Mensch, Tier und Sachgut.
Kompetenz spart Geld!
Ist für ein Gebäude baurechtlich eine Brandmeldeanlage gefordert, gilt seitens der Errichter häufig das Motto: „lieber zu viel als zu wenig“. So wird oft eine überschaubare Anlage, auf Grund von Unwissen, völlig übertrieben umgesetzt und sorgt für unnötig komplizierte Installation und letztendlich für hohe Kosten. Aber auch das Gegenteil kommt nicht selten vor, so führen die seitenlangen Mängellisten der Prüfsachverständigen am Tag der Anlagenabnahme (gemäß §2 SPrüfV) zu teuren und umständlichen Nachträgen: „Funktionserhalt,… wie die Verkabelung muss ausgetauscht werden?“.
Technische Normen sind oftmals sehr umfangreich und für manche kompliziert zu lesen und leider zählt im Bauwesen die deutsche Sprache fast schon zu den Fremdsprachen.
Darum sind wir genau die Richtigen, durch Jahrzehnte an Erfahrung führen wir Sie durch den Paragrafen und Normen Dschungel und beraten und begleiten Sie kompetent, unkompliziert und realistisch. Schon im Vorfeld beziehen wir die Beteiligten in die Planung mit ein und streben stets eine gemeinsame, zielorientierte und effiziente Umsetzung an.
Immer mehr gewinnt die Vornorm DIN VDE V 0826 für Brandwarnanlagen an Beachtung. Beim Einsatz in Kindertagesstätten, Heimen, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen kommen Brandwarnanlagen maßgeschneidert zum Einsatz.
Die Brandwarnanlage mit örtlicher Warnung von Personen (Hausalarm) ist ideal geeignet, bauaufsichtliche Auflagen oder Anforderungen von Sachversicherern zu erfüllen. Aber keine Versicherung der Welt kann Leib und Leben schützen. Und genau das ist in Kindergärten, Heimen und überall, wo viele Menschen zusammen kommen, von entscheidender Bedeutung. Eine hausinterne Warnung im Brandfall, sorgt hier für eine rechtzeitige Evakuierung der Personen aus dem Gefahrenbereich.
Rauchwarnmelder retten Leben!
"Wenns wirklich brennt, wird mich doch der Rauch wecken", aber im Schlaf funktioniert unser Geruchsinn schlechter und im Ernstfall können Sekunden entscheiden.
Schon für wenig Geld und Aufwand lassen sich Rauchwarnmelder installieren und wie heißt es so schön "Vorsicht ist besser als Nachsicht".
Schon seit Januar 2013 sind Rauchwarnmelder laut der BayBO Art. 46 (4) Pflicht. In Wohnungen müssen daher Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Eingebunden im Smart-Home oder funkvernetze Rauchwarnmelder sind hierbei zur schnellen und effizienten Warnung von Personen sehr empfehlenswert.
Brandschutztüren sollten stets geschlossen bleiben, um im Ernstfall die Brandausbreitung zu verzögern. Ein mechanischer Türschließer sollte dies im Regelfall gewährleisten, jedoch kommen hier sehr häufig Türkeile zum Einsatz. Im Brandfall wir das Schutzziel somit nur leider verfehlt.
Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen sind die perfekte Lösung, die Tür kann geöffnet werden, lässt sich in geöffnetem Zustand mechanisch halten und im Ernstfall entriegelt ein verbauter Rauchmelder den Haltemechanismus und die Tür fällt automatisch ins Schloss.
Durch unsere Zertifizierung nach DIN 14677 wissen wir genau, worauf es ankommt.